Rehasport

Rehasportgruppe

 

Was ist Rehasport?

 

Rehabilitationssport gehört zu den Nachsorgemaßnahmen, die überwiegend an eine ärztliche Behandlung anschließen und deren Erfolg langfristig sichern sollen.

Der Deutsche Behindertensportverband hat ein Erklärvideo zum Rehabilitationssport erstellt:

DBS | Sportentwicklung | Vielfalt des Rehasports (dbs-npc.de)

 

Was ist das Ziel von Rehasport?

 

  • Schmerzen zu lindern
  • Ausdauer und Muskelkraft zu stärken
  • mehr Mobilität im Alter erhalten
  • Koordination und Flexibilität zu verbessern
  • Körpergewicht zu reduzieren
  • das Selbstbewusstsein aufzubauen und
  • Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten

Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.

 

Für wen ist Rehasport möglich?

 

Rehabilitationssport kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt und wird von lizensierten Übungsleitern betreut, beim Herzsport ist immer ein Arzt anwesend.

Gerade nach einer postoperativen Reha stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Er kann aber auch bei akuten Beschwerden verordnet werden.

 

Der BSV Verden e.V. bietet Rehasport in folgenden Bereichen an:

 

Erkrankungen Orthopädie:

  • Rehasportgruppe Orthopädie Trocken (Wirbelsäulen-/Haltungsschäden, Gelenkschäden, Osteoporose, Morbus Bechterew)
  • Rehasportgruppe Orthopädie Wassergymnastik

Krebserkrankungen:

  • Rehasportgruppe Orthopädie (Brustkrebserkrankungen, Krebs Allgemein)

Erkrankungen Innere Medizin:

  • Rehasportgruppe Herz (Herz-/Kreislauferkrankungen)
  • Rehasportgruppe Lunge (Atemwegserkrankungen, COPD, Asthma)

 

 

Wie komme ich zum Rehasport?

 

Rehasport kann von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.

Die Verordnung (Muster 56) muss von der Krankenkasse genehmigt werden  (Bei Kostenübernahme durch Rentenkasse nicht erforderlich). Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser zu einem unserer Übungsleiter.

 

 

Muster 56 Vorderseite

Muster 56 Rückseite

Was kostet mich der Rehasport?

 

Reha Sport (i.d.R. Reha Sport 50 Übungseinheiten/ Reha Herzsport 45 Übungseinheiten) ist kostenfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft im Verein, sie wird jedoch von allen Kostenträgern ausdrücklich gewünscht. Der BSV Verden e.V. übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse/Rentenkasse.

Es besteht jedoch Mitwirkungspflicht, die Kosten werden nur bei regelmäßiger Teilnahme übernommen. Für Teilnehmer die länger als 6 Wochen unentschuldigt fehlen wird die Maßnahme beendet!